Urnengrab teilanonym in Steinbach (Taunus)

  • Die Position der Grabstätte auf dem Friedhof kann nicht gewählt werden. Die Belegung erfolgt im jeweiligen Grabfeld der Reihe nach.
  • Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren erworben.
  • Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
  • Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
  • Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist nicht erlaubt
  • Die Zubestattung von Urnen ist nicht möglich.
  • An oder in der Nähe der Grabstätte kann eine Plakette mit den Daten des Verstorbenen angebacht werden.

Hilfe bei der Wahl der richtigen Grabart

Wir von der Pietät Engelsfunke stehen Ihnen als erster Ansprechpartner bei der Wahl der passenden Grabart zur Seite. Wir übernehmen alle Absprachen mit der Friedhofsverwaltung und beraten Sie im Trauerfall und bei der Planung Ihrer Bestattungsvorsorge.

Friedhof Steinbach (Taunus)

Praunheimer Weg
61449 Steinbach (Taunus)

Details zum Friedhof